Welche Schätz- und Testverfahren sind bei der Durchführung der Stichprobeninventur zulässig?

Für die Durchführung einer Stichprobeninventur sind verschiedene Hochrechnungsverfahren zulässig. Diese können in Test- und Schätzverfahren unterteilt werden. Während Testverfahren wie der homograde Sequentialtest lediglich eine pauschale Qualitätsbeurteilung der Zuverlässigkeit des buchmäßigen Lagerbestands als ‚gut‘ oder ’schlecht‘ ermöglichen, erlauben Schätzverfahren, wie z. B. die geschichtete Mittelwertschätzung, die Qualität der betrachteten Lagerbuchführung durch eine Kennzahl (relativer Stichprobenfehler und prozentuale Abweichung von Buch- zu Schätzwert) zu beurteilen. Alle Verfahren implizieren, dass im Ergebnis einer durchgeführten Stichprobeninventur bestimmte Toleranzwerte für diese Qualitätskennzahlen nicht überschritten werden. So dürfen beim Einsatz eines Schätzverfahrens der relative Stichprobenfehler nicht größer als 1 % und die prozentuale Abweichung von Buch- und Schätzwert nicht größer als 2 % sein.

Testverfahren wie beispielsweise der homograde Sequentialtest kommen gegebenenfalls mit sehr kleinen Stichprobenumfängen aus, stellen aber grundsätzlich höhere Anforderungen an die Qualität der zugrunde gelegten Lagerbuchführung. Sie sind in der Regel nur bei vollautomatisch verwalteten Lagersystemen erfolgreich einsetzbar, bei denen organisatorisch bedingt Abweichungen nur in geringer Anzahl auftreten. Hingegen können Schätzverfahren auch dann angewendet werden, wenn zwischen Soll- und Istbeständen Abweichungen (die sich aber in einem bestimmten Rahmen bewegen sollten) vermutet werden.

Die geschichtete Mittelwertschätzung hat sich unter allen Bedingungen (verschiedene Anzahl von Positionen, unterschiedliche erwartete Bestandsqualitäten etc.) als ein sinnvolles und zielorientiertes Hochrechnungsverfahren erwiesen. Sofern die Parameter des Verfahrens individuell auf das jeweilige Lager abgestimmt sind, liefert es erwartungstreue Schätzwerte und kann oftmals den gesamten Erhebungsaufwand für die Durchführung der Stichprobeninventur auf ein absolutes Minimum reduzieren.

Verfahrensweisen, bei den verschiedene Test- und Schätzverfahren gleichzeitig angewendet werden und sich der Anwender dann das Verfahren auswählt, bei dem das Ergebnis “passt” sind grundsätzlich abzulehnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert