Ist der Einsatz arbeitserleichternder Aufnahme bei der Ist-Mengebestimmung im Rahmen der Stichprobeninventurdurchführung erlaubt?”

Die körperliche Bestandsaufnahme erfolgt in der Praxis nicht immer durch das Zählen jeder Artikelposition, sondern kann auch mit Hilfe von Methoden wie „Wiegen und Schätzen“ durchgeführt werden. Diese Aufnahmetechniken oder deren Kombination sind zulässig, wenn Artikelpositionen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften (z. B. Kohlehalden) nicht gezählt werden können oder wenn die vollständige körperliche Aufnahme (z. B. aufgrund einer hohen Stückanzahl) zu einem wirtschaftlich hohen und nicht vertretbaren Aufwand führt.

Voraussetzung für die Anwendung solcher “arbeitserleichternden Aufnahmetechniken” ist die Gleichartigkeit der Artikelpositionen, die sich in der Homogenität des Produkts oder in der Einheitlichkeit seiner Verpackung zeigt. Wenn beispielsweise eine Artikelposition überprüft wird, die einheitlich in Behältnissen gleichen Inhalts aufbewahrt wird, genügt es, den Inhalt eines Behältnisses zu ermitteln und den Gesamtbestand durch Multiplikation des Inhalts eines Behältnisses mit der Anzahl aller Behältnisse zu bestimmen. Bei gleichartigen Positionen, die in Stapeln gelagert werden (wie Schienen, Bleche, Schwellen), ist es zulässig, eine Stichprobe zu entnehmen, deren Durchschnittsgewicht zu bestimmen und dann durch Hochrechnung auf die Gesamtmenge des Stapels zu schließen. In ähnlicher Weise kann mit Kleinteilen (z. B. Schrauben, Nägel, Dübel) verfahren werden, wobei oft Zählwaagen zum Einsatz kommen.

Da diese Vorgehensweise fast immer zu einer Abweichung führt, ist es praktikabel, eine Abweichung nicht zu „werten“, sofern ein vorgegebener Toleranzprozentsatz (in der Regel zwei oder drei Prozent) nicht überschritten wird. In diesen Fällen kann dann der Sollbestand als Istbestand verwendet werden, sodass keine Abweichung in die Hochrechnung einfließt und das Ergebnis negativ beeinflusst.

Eine entsprechende Handhabung, Abweichungen in Abhängigkeit von ihrer Höhe als Fehler unterschiedlicher Gewichtung zu klassifizieren, findet im Rahmen der Stichprobeninventur bei der Durchführung des homograden Sequentialtests Anwendung. Der homograde Sequentialtest, der lediglich auf einer Gut-/Schlechtfeststellung beruht, könnte in den meisten Fällen bei derartigen Artikelpositionen nicht angewendet werden, wenn bestimmte Abweichungen nicht toleriert würden. Hier wird sogar eine Toleranzgrenze von fünf Prozent akzeptiert.

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