Wann ist die Durchführung der Stichprobeninventur im Bilanzjahr möglich?

Die Inventur zum Bilanzstichtag erfolgt in zeitlicher Hinsicht durch drei mögliche Inventursysteme:
∙ (zeitnahe) Stichtagsinventur [± zehn Tage um oder am Bilanzstichtag],
∙ vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur [drei Monate vor und bis zu zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag] und
∙ permanente Inventur [Aufnahme erfolgt über das Bilanzjahr verteilt].

Hinsichtlich der Art und Technik der Inventurdurchführung sind die folgenden Inventurverfahren zulässig:
∙ vollständige körperliche Bestandsaufnahme,
∙ buch- und belegmäßige Aufnahme,
Stichprobeninventur und
∙ Kombination der drei Verfahren.

Die Kombination der Inventursysteme mit den dargestellen Inventurverfahren ist ausdrücklich zulässig. Da der zeitliche Aufnahmeaufwand durch den Einsatz der Stichprobeninventur deutlich unter einem Kalendertag liegt, ist die Kombination der Stichprobeninventur mit der zeitlich vorverlegten Stichtagsinventur häufig vorzufinden. Auch die Kombination mit der permanenten Inventur ist möglich, allerdings ist die praktische Umsetzung aufgrund von Lagerwert- und Strukturveränderungen während des Aufnahmezeitraums komplizierter. Grundsätzlich erfordern alle Inventursysteme, die nicht (zeitnah) zum Bilanzstichtag durchgeführt werden, eine funktionierende Bestandsfortschreibung.

Für die praktische Anwendung der zeitlich vorverlegten Stichtags-Stichprobeninventur ist der Zeitpunkt der Durchführung oftmals interessant. Es stellt sich die Frage, ob der Aufnahmetag für die Stichprobeninventur auch außerhalb der Dreimonatsfrist liegen darf. Da die Ergebnisse einer permanenten und einer Stichtags-Stichprobeninventur als gleichwertig angesehen werden, ist die Durchführung einer Stichprobeninventur außerhalb der Dreimonatsfrist in Absprache mit der betreuenden WP-/StB-Gesellschaft möglich. Die Aufnahmearbeiten für eine permanente Stichprobeninventur sind auch außerhalb dieser Frist zulässig, selbst wenn sie theoretisch nur einen Tag dauern würden. Eine Argumentation gegen die Zulässigkeit einer eintägigen Stichprobeninventur ist daher schwer zu finden.

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