Wann ist eine verwendete Stichprobeninventursoftware unbedenkenlos einzusetzen?

Im Laufe der einzelnen Ausgaben dieses Newsletters wurde ausführlich beschrieben, dass die Stichprobeninventur eine effiziente Methode darstellt, um den Aufwand und die Kosten einer vollständigen Bestandsaufnahme zu minimieren. Um jedoch sicherzustellen, dass die Ergebnisse einer Stichprobeninventur zuverlässig und rechtskonform sind, ist der Einsatz einer zertifizierten Software nach IDS RS FAIT 1 unerlässlich. Zudem muss die Softwarebescheinigung gemäß dem Prüfungsstandard IDW PS 880 erstellt werden, um den Anforderungen an die Qualität und Sicherheit der Software gerecht zu werden.

Mathematisch-statistische Formeln und Ergebnisermittlung
Eine wesentliche Anforderung an die Stichprobeninventur-Software ist die Anwendung mathematisch-statistischer Formeln, die vom Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) anerkannt sind. Diese Formeln sind entscheidend für die Ermittlung eines repräsentativen Schätzergebnisses, das die tatsächlichen Bestandsmengen mit hoher Genauigkeit widerspiegelt. Die Anwendung dieser Formeln garantiert, dass das Schätzergebnis statistisch fundiert und somit verlässlich ist.

Softwaresicherheit
Neben der Genauigkeit der Ergebnisse spielt die Sicherheit der eingesetzten Software eine zentrale Rolle. Die Software muss gegen unbefugte Zugriffe und Manipulationen geschützt sein, um die Integrität der Daten zu gewährleisten. Eine Softwarebescheinigung nach IDS RS FAIT 1 bestätigt, dass die eingesetzte Software die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt und dass die Daten während des gesamten Prozesses der Stichprobeninventur sicher sind. Dies umfasst sowohl den Schutz vor externen Bedrohungen als auch die Sicherstellung, dass nur autorisierte Benutzer Zugriff auf die Software und die erhobenen Daten haben.

Prüfungsstandard IDW PS 880
Die Erstellung der Softwarebescheinigung nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880 ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Dieser Standard legt die Anforderungen an die Prüfung von Softwareprodukten fest und stellt sicher, dass die Software alle relevanten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt. Durch die Anwendung von IDW PS 880 wird die Qualität der Software geprüft und bestätigt, dass sie für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies beinhaltet unter anderem die Überprüfung der Funktionalität, der Benutzerfreundlichkeit und der Sicherheit der Software.

Unsere Stichprobeninventur-Software „askJiM“
Die von uns betreuten Stichprobeninventuren werden mit der Software askJiM durchgeführt. askJiM ist eine Eigenentwicklung der DR. JASPERS CONSULTING, die 1990 in einer ersten Version veröffentlicht wurde, mittlerweile zahlreiche Entwicklungsstufen durchlaufen hat und in der aktuellen Version 2024 vorliegt. Die permanente Weiterentwicklung der Software stellt sicher, dass aktuelle Tendenzen, wie z. B. KI-Fähigkeiten, integriert werden können. Eine jährlich durchgeführte Softwareprüfung durch eine namhafte WP/StB-Gesellschaft bescheinigt, dass die erforderlichen und beschriebenen Standards eingehalten werden. Hierdurch gewährleisten wir, dass die Integrität der Inventurprozesse erhalten bleibt und die ermittelten Ergebnisse korrekt sind.

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