Das “typische” Grundgesamtheitselement (das was überprüft wird) ist der Artikel, der durch eine eindeutige Artikel- oder Materialnummer identifiziert werden kann. Befindet sich ein Artikel auf mehreren Lagerplätzen, ergibt die Summation der gezählten Teilmengen den zu überprüfenden Bestand. Hierbei ist es zur Beurteilung der Übereinstimmung von Soll- und Istbestand nicht wichtig, ob sich die Teilbestände eines Artikels auch so auf den Stellplätzen befindet, wie das in der Lagerbuchführung vermerkt ist. Entscheidend für den Vergleich sind hier jeweils der “gesamte” Soll- und Istbestand eines Artikels. Befinden sich zahlreiche Artikel auf mehreren Lagerplätzen hat das dementsprechend einen hohen Zählaufwand zur Folge.
Die Festlegung des Lagerplatzes als Grundgesamtheitselement führt in diesem Fall zu einer deutlichen Aufnahmeumfangreduktion. Allerdings muss dann auch sichergestellt sein, dass sich die in der Lagerbuchführung für einen Stellplatz vermerkten Soll-Teilmengen auch tatsächlich auf diesem Stellplatz befinden. ➞ ggf. deutliche Reduzierung des Aufwands!
Befinden sich auf einem Lagerplatz Bestände mehrerer verschiedener Artikelnummern, vergrößert sich der Rationalisierungseffekt durch die Festlegung der Kombination aus Stellplatz und einer auf diesem Stellplatz gelagerter Artikelnummer als Grundgesamtheitselement noch einmal. Für einen Stellplatz mit bspw. Beständen von fünf verschiedenen Artikelnummern werden dann fünf Grundgesamtheitselemente definiert. ➞ ggf. niedrigster Aufwand!
Grundsätzlich ist bei der Bestimmung des Grundgesamtheitselements zu beachten, dass bei gleichem Lagerwert die Anzahl der Aufnahmepositionen insgesamt sinkt, wenn die Wertspannweite der Grundgesamtheitselemente kleiner wird. Das führt zu einer Verringerung der Streuung der Werte der Grundgesamtheitselemente, die einen wesentlichen Einfluss auf die Größe des Stichprobenumfangs hat.
Des Weiteren ist auch die Definition einer Paletten-ID, eines Auftrags, einer Auftragsposition etc. als Grundgesamtheitselement möglich. Das sollte aber situativ betrachtet werden.
Der nächste Newsletter wird sich mit dem Thema: “Stichprobeninventur – Wie viele Positionen müssen bei einer Stichprobeninventur eigentlich überprüft werden?” beschäftigen.