“Grundsätzlich ist unsere Lagerbuchführungsqualität in Ordnung. Es gibt da allerdings einen kleinen Bereich, der uns Kopfzerbrechen bereitet. Hier haben sehr viele Mitarbeiter Zugang, so dass die Anzahl der Soll- Ist-Abweichungen sehr hoch ist.
Können oder sollten wir jetzt die Stichprobeninventur nicht durchführen?”
Antwort: Auf der einen Seite ist es zulässig, für die Vorratsbestände in einem Unternehmen verschiedene Inventurverfahren durchzuführen, auf der anderen Seite auch räumlich getrennte Lagerbereiche zu einer Stichprobeninventur-Grundgesamtheit zusammen zu fassen. Das bedeutet, dass die bestandsunzuverlässigen Lagerbereiche weiterhin vollständig und zeitnah zum Bilanstichtag inventarisiert werden und für die bestandszuverlässigen Lagerbereiche eine oder mehrere Stichprobeninventuren durchgeführt werden können. Sofern Lagerbereiche zu einer Stichprobeninventur zusammengefasst werden, ist allerdings darauf zu achten, dass hier die gleiche „Organisationsform“ zugrunde liegt und die Bestandszuverlässigkeit der einzelnen Teilläger gleich gut ist.