„Inventursysteme“ legen fest, wann eine Bestandsaufnahme stattfindet. Das kann sein
- zum Bilanzstichtag,
- zeitnah (+/- zehn Tage) zum Bilanzstichtag,
- zeitlich vor- oder nachverlegt (bis zu drei Monate vor/zwei Monate nach dem Bilanzstichtag) oder
- permanent (über das Bilanzjahr verteilt).
„Inventurverfahren“ beschreiben, wie die Überprüfung der Inventurpositionen durchgeführt wird (vollständig, Stichprobe, belegmäßig).
Der Gesetzgeber erlaubt die Anwendung verschiedener Inventurvereinfachungsverfahren, die ein Inventursystem mit einem Inventurverfahren kombinieren.
Die Stichprobeninventur wird am häufigsten in Kombination mit der zeitlich vorverlegten Stichtagsinventur angewendet (zeitlich vorverlegte Stichtags-Stichprobeninventur). Hierbei wird die Stichprobeninventur an einem Stichtag, der VOR dem Bilanzstichtag liegt, durchgeführt und für diesen Zeitpunkt die Ordnungsmäßigkeit der Lagerbuchführung bestätigt. Von diesem Zeitpunkt an erfolgt die belegmäßige Fortschreibung der Bestände auf den Bilanzstichtag. Die fortgeschriebenen Sollmengen am Bilanzstichtag stellen dann den Inhalt des Inventarverzeichnisses dar.
Wenn das gesamte Lager die Voraussetzungen für die Bestandszuverlässigkeit zur Anwendung der Stichprobeninventur nicht erfüllt, ist es möglich, das Lager in verschiedene „Inventurbereiche“ aufzuteilen und verschiedene Inventursysteme/ -verfahren anzuwenden. So kann die Stichprobeninventur nur auf die als bestandszuverlässig angenommenen Lagerbereiche angewendet werden, wohingegen die bestandsunzuverlässigen Lagerbereiche vollständig zeitnah zum oder am Bilanzstichtag inventarisiert werden.
Der nächste Newsletter wird sich mit dem Thema: “Stichprobeninventur – Was wird eigentlich im Rahmen der Aufnahmearbeiten überprüft? Artikel, Stellplatz, Palette … oder?)” beschäftigen.