“Unsere bisherige Vollinventur haben wir immer ziemlich früh im Jahr durchgeführt. Wie ist das mit der Stichprobeninventur?
Gibt es hier besondere Vorschriften und Inventurzeitpunkte?”
Antwort: Für den Zeitpunkt der Durchführung einer Stichprobeninventur gelten die gleichen Bestimmungen, wie bei einer vollständigen körperlichen Aufnahme. Sofern die Bestandsfortschreibung der Bestände bis zum Bilanzstichtag sichergestellt ist, können Aufnahmetag und Bilanzstichtag voneinander entkoppelt werden. Die zeitliche vorverlegte Stichtags-(Stichproben-)Inventur) erlaubt die Durchführung der Stichprobeninventur in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem Bilanzstichtag, bei der Permanenten (Stichproben-)Inventur können die Aufnahmearbeiten während des gesamten Bilanzjahres durchgeführt werden.