“In unserem Lager befinden sich viele Artikel, die auf mehreren Lagerplätzen gelagert sind. Dadurch kann der Rationalisierungsvorteil einer Stichprobeninventur doch eingeschränkt werden, wenn zwar wenige Artikel zu zählen sind, die sich aber auf vielen unterschiedlichen Lagerplätzen befinden? Was kann „man“ hier tun?”
Antwort: Die klassische Definition eines Grundgesamtheitselements ist der „Artikel“, der durch eine eindeutige Artikel- oder Materialnummer identifziert werden kann. Ist ein Artikel auf mehreren Lagerplätzen gelagert, müssen bei einer Aufnahme alle Teilbestände dieses Artikel aufgenommen und zu einer Artikel-ISTMenge addiert werden. Verfügt das Lager über eine bestandszuverlässige Lagerplatzverwaltung, können auch die Artikel eines Lagerplatzes als Grundgesamtheitselemente definiert werden. Des Weiteren ist auch die Definition eines Auftrags/ einer Auftragsposition, einer Barcode-PalettenID oder ähnliches möglich. Bei der Definition des Grundgesamtheitselements für eine Stichprobeninventur ist zu bedenken, dass der Rationalisierungseffekt mit der Verringerung des Wertes einer Grundgesamtheitsposition steigt.