“Bei der Stichprobeninventur werden ja nur einige wenige „Positionen“ überprüft. Bei B- und C-Teilen ist das ja vielleicht in Ordnung, aber wir möchten A-Artikel gerne vollständig zählen.
Wie werden A-Artikel bei der Stichprobeninventur behandelt?”
Antwort: Grundsätzlich werden die Positionen, die als Grundgesamtheitselemente definiert sind, (Artikel, Stellplätze, Barcode-PalettenIDs, Auftragspositionen etc.) zufällig ausgewählt. Diese Zufallsauswahl ist systemimmanent für ein Stichproben- und Schätzverfahren. Allerdings besteht die Pflicht und auch die Möglichkeit, Positionen die einen bestimmten „Wert“ darstellen, in eine sogenannte Vollaufnahmeschicht aufzunehmen. Die Positionen in dieser Vollaufnahmeschicht werden dann vollständig überprüft. Kriterien für eine Eingliederung in eine Vollaufnahmeschicht können z. B. Wert, A-Artikel-Kennzeichnung, Wiederbeschaffungszeit etc. sein.